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Steuerberatungsgesellschaft

Aktuelles

Das Steuerrecht unterliegt einem fortlaufenden Wandel. Nahezu täglich werden neue Gesetze verabschiedet oder erlässt ein oberstes Gericht Urteile dazu, wie diese Gesetze auszulegen sind. Auf dieser Seite können Sie sich über steuerlich wichtige, aktuelle Themen, sowie über einige Dauerbrenner der Steuerberatung informieren. Gerne beraten wir Sie auch individuell und persönlich.

Aktivrente ab 2026

veröffentlicht am 09.03.2026

Ab 2026 führt das sogenannte Aktivrentengesetz steuerliche Vorteile für Menschen ein, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten. Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können bis zu 24.000 € pro Jahr steuerfrei bleiben, um Anreize für eine Weiterbeschäftigung im Ruhestand zu schaffen.

Die Regelung gilt nur für Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze und soll helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Elektronische Rechnungen

veröffentlicht am 09.03.2026

Seit dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) schrittweise zur Pflicht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland. Unternehmen müssen künftig Rechnungen in einem strukturierten digitalen Format empfangen und verarbeiten können – eine einfache PDF reicht dafür nicht mehr aus.

Ziel ist es, Buchhaltungsprozesse zu automatisieren, Fehler zu reduzieren und den Rechnungsversand effizienter und sicherer zu gestalten. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann von deutlich schlankeren Abläufen und einer digitalen Finanzbuchhaltung profitieren.

Steueränderungsgesetz 2025

veröffentlicht am 09.03.2026

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 werden zahlreiche steuerliche Regelungen angepasst, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Ab 2026 steigen unter anderem der Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale, die Pendlerpauschale gilt dauerhaft mit 0,38 € ab dem ersten Kilometer und Gewerkschaftsbeiträge können künftig zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgesetzt werden. Außerdem wird der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % gesenkt.

Geschenke, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen

veröffentlicht am 08.12.2023

Bei der Gewinnermittlung sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nicht jedoch Aufwendungen, die privat veranlasst sind, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Gemischte Aufwendungen, die sowohl privat als auch betrieblich veranlasst sind, sind nur insoweit abzugsfähig, wie ein objektiver betrieblicher Anteil nachgewiesen werden kann. Daneben können Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, anfallen, die zugleich zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Bei bestimmten Aufwendungen, welche betrieblich oder beruflich veranlasst sind - hierzu gehören Geschenke an Geschäftsfreunde und Bewirtungsaufwendungen -, hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Abzugsbeschränkung festgelegt. In diesem Merkblatt wird Ihnen aufgezeigt, inwieweit Sie derartige Aufwendungen steuermindernd als Betriebsausgaben geltend machen können.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

veröffentlicht am 08.11.2023

Personengesellschaften, wie die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), erfreuen sich gerade in der mittelständischen Wirtschaft großer Beliebtheit. Im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft sind die Beschlussfassung und die gesellschaftsvertraglichen Regelungen weniger formalisiert und unterliegen geringeren Formvorschriften. Außerdem gibt es kein Mindestkapital wie bei der GmbH oder AG und keine Rücklagenpflicht wie bei der Unternehmergesellschaft (UG).

Ordnungsgemäße Kassenführung

veröffentlicht am 17.06.2018

Als buchführungspflichtiger Gewerbetreibender müssen Sie – sofern Sie Bargeschäfte tätigen – mindestens ein Kassenbuch führen, in dem die Einnahmen und Ausga- ben in der Kasse festgehalten werden. Auch wenn Sie freiwillig Bücher führen, obwohl Sie aufgrund der Größe des Betriebs oder als Freiberufler nicht buchführungs- pflichtig sind, gelten für Sie dieselben Verpflichtungen. Diese müssen Sie bei der Kassenführung einhalten, damit diese vom Fiskus anerkannt wird. Neben formalen Aspekten kommt der Aufbewahrung von Unterlagen da- bei eine große Bedeutung zu.

Die Verfahrensdokumentation in der Praxis

veröffentlicht am 24.05.2018

Die Digitalisierung macht auch vor der betrieblichen Buchhaltung nicht halt. Die Schwerpunkte liegen hier- bei auf einer immer stärkeren Automatisierung der
Prozesse, die letztlich zu großen Einsparungen führen wird. Die deutsche Finanzverwaltung hat schon 2014 neue Regelungen für die elektronische Buchführung und Belegerfassung erlassen, und zwar in Form der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Auf- bewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterla- gen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“
(GoBD).

Umsatzsteuer - Übertragung der Steuerschuldnerschaft

veröffentlicht am 05.10.2014

Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse- Charge-Verfahren), die in diesem Merkblatt mit Blick auf die rechtssichere Anwendung im Unternehmensall- tag ausführlich beschrieben wird, hat der Gesetzgeber seit ihrer Einführung im Jahr 2004 auf immer mehr Be- reiche des Geschäftslebens ausgedehnt.